Ergänzende Infos zur Testpflicht für Schulkinder

Schulkinder, die einen Hort besuchen, werden regelmäßig auf eine Coronavirus-Infektion getestet (vgl. Update vom 16.04.2021). Aus diesem Grund ist es laut dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vertretbar, den für die Möglichkeit des Hortbesuchs maßgeblichen 7-Tage-Inzidenzwert im Gleichklang mit den Grundschulen auf 165 anzuheben.

Im neuesten Newsletter des Ministeriums sind die aktuellen Regelungen zusammengefasst:

Grundschulkinder dürfen ihren Hort ab dem 10. Mai 2021 regulär besuchen, solange sich der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 165 bewegt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Wechsel- oder Präsenzunterricht befinden. 
Erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 gelten für Grundschulkinder die bereits bekannten Regelungen zur Notbetreuung. 

Wie schon bislang werden die Kreisverwaltungsbehörden künftig auch amtlich bekannt geben, sobald der Wert von 165 ausreichend lange über- oder unterschritten ist.

Für die jüngeren Altersgruppen in Kitas gilt weiterhin der Grenzwert 100, d. h. es bleibt für Nicht-Schulkinder in Kitas vorläufig bei den bestehenden Regelungen.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

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